AGB

Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Allgemeines. Für alle Aufträge gelten nachstehende Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Davon abweichende Bedingungen des Bestellers haben nur Gültigkeit, wenn dieselben von uns schriftlich anerkannt werden. Die Annahme des Auftrages ist freibleibend, wobei Berechnung zu den am Tage der Lieferung geltenden Preisen und Bedingungen erfolgt. Direkt oder an unsere Außendienstmitarbeiter erteilte Aufträge verpflichten uns erst dann, wenn sie schriftlich oder durch Rechnungsstellung von uns bestätigt sind.

2. Angebote und Abschluss. Angebote sind freibleibend, Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

3. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Frankfurt am Main.

4. Gerichtsstand ist für beide Teile das Amtsgericht Frankfurt am Main.

5. Liefertermine werden nach bestem Ermessen, aber ohne Verbindlichkeit angegeben. Die Lieferzeit beginnt nach Klarstellung aller den Verkauf betreffenden Punkte.
Überschreitungen der Lieferzeit berechtigen weder zum Rücktritt noch zu Schadenersatzforderungen. Ereignisse höherer Gewalt, Krieg, Mobilmachung, Betriebsstörungen aller Art, Streiks, Aussperrungen sowohl im eigenen Betrieb sowie bei unseren Lieferanten, Transportschwierigkeiten, Schwierigkeiten in der Material- und Betriebsstoffbeschaffung entbinden uns von der Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung bzw. heben dieselben ganz auf.

6. Zahlung für Warenlieferungen hat innerhalb von 8 Tagen, jeweils vom Rechnungsdatum an, mit 2% Skonto oder 30 Tagen netto zu erfolgen.
Reparatur- und Wartungsrechnungen sind zahlbar sofort ohne Abzug, nicht skontierfähig lt. VOB DIN 1961.

7. Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei einer vor ihrer Bezahlung erfolgten Weiterveräußerung sind die erhaltenen Beträge treuhänderisch zu verwalten und bestehende Forderungen bei Zahlungsverzug auf uns zu übertragen.

8. Beanstandungen können nur innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware unter Vorlage des Lieferscheines anerkannt werden. Rücksendungen werden nur nach vorhergehender Vereinbarung angenommen. Falls das Verschulden auf seiten des Bestellers liegt, sind wir berechtigt, eine 10%ige Bearbeitungsgebühr des Warenwertes, mindestens jedoch EUR 10,-, bei Erteilung einer Gutschrift abzuziehen. Sonderanfertigungen können in keinem Fall umgetauscht oder zurückgenommen werden.

9. Versandschäden. Eingegangene Ware muss sofort bei der Übernahme auf sichtbare Transportschäden untersucht werden und gegebenenfalls dem Spediteur und dem Lieferanten angezeigt werden.
Der Besteller hat dem Lieferer die beanstandete Ware kostenlos zurückzusenden.

10. Wartung von Feuerlöschgeräten. Der Lieferant unterhält einen Prüfdienst. Die Prüfer des Lieferanten bescheinigen auf einem Prüfaufkleber, dass die gewarteten Geräte nach Abschluss der Prüfung einsatzbereit sind.
Für Mängel der Geräte, die nachweisbar vom Prüfer verschuldet sind, haftet der Lieferant wie folgt: Er verpflichtet sich, die Geräte kostenlos nachzubessern oder schadhafte Teile kostenlos auszutauschen. Weitere Gewährleistungsansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.
Ausgeschlossen sind außerdem sonstige Schadenersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – insbesondere auf Ersatz von Folgeschäden.

Die Haftung des Lieferanten entfällt ferner:
a) wenn der Mangel des Gerätes dem Lieferer nicht unverzüglich nach seiner Feststellung mitgeteilt wird,
b) wenn ein Gerät von Personen überprüft oder behandelt wird, die dem Prüfdienst des Lieferers nicht angehören,
c) wenn Bedienungs- oder Behandlungsvorschriften für das Gerät nicht beachtet werden.
Die Mitarbeiter des Prüfdienstes legitimieren sich durch einen Lichtbildausweis.

11. Sonstige Schadensersatzansprüche, die der Besteller – gleich aus welchem Rechtsgrund – gegen den Lieferer oder seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen hat, sind auf den Wert des Lieferungsgegenstandes beschränkt.