Rauchmelder

Rauchmelder retten Leben!

Die Hessische Bauordnung § 13 Abs. 5 schreibt vor, dass bis spätestens 31.12.2014 in bestehenden Wohnungen, die Schlafräume, Kinderzimmer sowie Flure jeweils  einen Rauchmelder haben müssen.

Rauchmelder müssen so eingebaut, angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Im Regelfall sind pro
Wohnung mindestens 3 Rauchwarnmelder erforderlich.

In Neubauten sind Rauchmelder sofort zu installieren!

Einmal jährlich ist der Rauchwarnmelder, aufgrund der gesetzlichen Vorgabe/ DIN 14676, einer Wartung/Inspektion zu unterziehen.

Wir bieten ihnen diese Wartung im Rahmen eines Wartungsvertrages an.

Auf Wunsch machen wir einen kostengünstigen Brandschutzcheck Ihres Hauses/ Ihrer Wohnung  zur fachlichen Ermittlung von Schwach- und Gefahrenstellen im Falle eines Brandes.

Bei Kauf von Rauchmeldern oder Feuerlöschern werden die Kosten für den Brandschutzcheck gutgeschrieben.

Neues Qualitätszeichen für Rauchmelder in Langzeiteinsatz 
Für Rauchwarnmelder in privaten Haushalten gibt es seit Herbst 2011 ein
unabhängiges Qualitätszeichen. "Q" kennzeichnet qualitativ hochwertige
Rauchmelder für Langzeiteinsatz in privaten Wohnungen.
Damit wird die Suche nach einem langlebigen Produkt zum Kinderspiel.
Ähnlich wie andere Gütesiegel garantiert "Q" den Verbrauchern, dass
ein Rauchmelder ausgewählte Qualitätskriterien erfüllt.
Zum Beispiel gewährleisten alle ausgezeichneten Produkte eine
mindestens 10-jährige Lebensdauer von Batterie und Rauchwarnmelder.