Brandschutzschulungen

In Arbeitsstätten sind in regelmäßigen Abständen praktische Löschübungen im Umgang mit Feuerlöschern durchzuführen.

Rechtsgrundlagen:

Gemäß der Unfallverhütungsvorschrift d. Berufsgenossenschaft hat der Unternehmer eine ausreichende Anzahl von Versicherten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.

Ebenso kann das zuständige Amt für Vorbeugenden Brandschutz eine solche Unterweisung fordern.

 

Lerninhalte:

Die Teilnehmer werden im Umgang mit tragbaren Feuerlöschern geschult. Weiter bekommen die Teilnehmer einen Einblick in das Brandverhalten einzelner brennbarer Stoffe und einen Einblick in die Eigenschaften der Löschmittel.

Im Anschluss erhält der Unternehmer o.s. Beauftragter eine Bescheinigung über die Durchführung der praktischen Feuerlöschübung.

Umweltschutz:

Durch die Verwendung von einem gasbetriebenenm Feuerlösch-Trainer und den Löschmitteln "Wasser" und "Kohlendioxid" entstehen keine Rückstände während und nach der Übung, die dem Auftraggeber zu Entsorgungsmaßnahmen verpflichten. Auch entsteht während der Löschübung keine Rauchwolke, o.ä.

Voraussetzungen:

Für die Durchführung der Löschübung sollte ein Platz mit den Maßen 10 x 10 Meter zur Verfügung stehen. Ggf. ist vorab die örtliche Feuerwehr bzw. zuständige Feuerwache über die Feuerlöschübung zu unterrichten.