- Jeder, auch der kleinste Brand, ist unverzüglich der Betriebsleitung und dem Brandschutzbeauftragten zu melden.
- Folgeschäden sollten durch Sichern der Brandstelle, Lüften sowie das Beseitigen von Löschwasser gering gehalten werden.
- Brandmeldeanlagen, Feuerlöschanlagen, -geräte und -einrichtungen müssen unverzüglich wieder einsatzbereit gemacht werden. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind vor Wiederinbetriebnahme zu prüfen.
Mit regelmäßigen Brandschutzübungen lässt sich das richtige Verhalten im Brandfall der Beschäftigten proben.