Verhalten nach Bränden im Unternehmen

  1. Jeder, auch der kleinste Brand, ist unverzüglich der Betriebsleitung und dem Brandschutzbeauftragten zu melden.
  2. Folgeschäden sollten durch Sichern der Brandstelle, Lüften sowie das Beseitigen von Löschwasser gering gehalten werden.
  3. Brandmeldeanlagen, Feuerlöschanlagen, -geräte und -einrichtungen müssen unverzüglich wieder einsatzbereit gemacht werden. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind vor Wiederinbetriebnahme zu prüfen.

Mit regelmäßigen Brandschutzübungen lässt sich das richtige Verhalten im Brandfall der Beschäftigten proben.