Gefahrenquellen im Unternehmen ausschalten

Für den Brandschutz- oder Sicherheitsbeauftragten eines Unternehmens und die Beschäftigten folgende Tipps, um die betriebliche Sicherheit entscheidend zu erhöhen:

  • Feuer, offenes Licht und Rauchen verbieten.
  • Die Sensibilisierung auf unbeachtete Gefahrenquellen und Brandherde, wie der Papierkorb oder Kopierer am Arbeitsplatz, ist wichtig. Allein Ordnung und Sauberkeit vereinfachen die gezielte Brandvorsorge.
  • Decken Sie Elektrogeräte wie Kopierer, Computer oder Bildschirme niemals mit Papier ab: Benutzen Sie die Geräte niemals als Ablage. Durch das Verschließen der Lüftungsschlitze ensteht ein Wärmestau, der zu Schwelbränden führen kann.
  • Entsorgen Sie Streichhölzer und Tabakreste nie im Papierkorb.
  • Ölige Putzlappen, Wolle usw. dürfen nicht in der Arbeitskleidung aufbewahrt werden. Unbrennbare verschlossene Behälter benutzen.
  • Verinnerlichen Sie sich die in Ihrem Betrieb vorhandenen Regeln zum Verhalten im Brandfall. (Link) Informieren Sie sich über die Handhabung der vorhandenen Brandmelde-, Brandbekämpfungs- und sonstige Brandschutzeinrichtungen.
  • Defekte und Mängel an Brandschutzeinrichtungen, elektrische Installationen sowie Betriebsmitteln wie flackerndes Licht, Schmorgeruch, akustische Signale, sollten unmittelbar dem Brandschutzbeauftragten und dem Vorgesetzten gemeldet und nur vom Fachmann repariert werden.
  • Private Koch- und Heizgeräte stellen ein großes Sicherheitsrisiko dar. Sie werden oftmals betrieblich nicht erfasst und daher nicht auf versteckte Mängel überprüft.
  • Beim Verlassen des Arbeitsplatzes müssen alle Elektrogeräte abgeschaltet werden. Sicherheitseinrichtungen und Fernmeldeanlagen erfordern die ständige Betriebsbereitschaft.
  • Fluchtwege gehören in jedes öffentliche Gebäude. Hier besteht Kennzeichnungspflicht. Machen Sie sich mit "Ihrem" Fluchtweg vertraut.
  • Fluchtwege, Treppen und Verkehrswege sind im Brand- oder sonstigen Notfall von entscheidender Bedeutung und müssen immer freigehalten werden.
  • Brand- und Rauchschutztüren nicht durch Verkeilen oder Festbinden außer Funktion setzen.
  • Brandschutzeinrichtungen, insbesondere Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen, Brandschutzordnungen, Flucht- und Rettungswegpläne, Flucht- und Rettungswege und Notausgänge und müssen gut erkennbar und ohne Hindernisse zugänglich sein.
  • Brand- und Rauchschutztüren im Brandfall geschlossen halten. Sie müssen im Brandfall selbstschließend sein, um eine Brand- und Rauchausbreitung in andere Gebäudeabschnitte zu verhindern.
  • Brandschutzeinrichtungen und -anlagen sind mindestens alle zwei Jahre vom Fachmann zu überprüfen und zu warten, in bestimmten Fällen sind nach Rechtsvorschriften oder dem Stand der Technik ggf. kürzere Zeitintervalle geboten.