Tipps und Ratschläge zum Thema „Feuerlöscher“ in Wohngebäuden

Drei Grundregeln für den Brandfall: Keine Panik, Feuerlöscher einsetzen und  112 wählen!

Angst ist ein schlechter Ratgeber. Deshalb sollte man bei einem Brand nicht in Panik geraten, sondern einen kühlen Kopf bewahren und überlegt handeln. Das empfiehlt der bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V., der dazu ein paar einfache Verhaltensregeln aufgestellt hat. Wer sich mit den möglichen Ursachen und der richtigen Bekämpfung eines Brandes in Ruhe auseinandersetzt, so der bvbf, ist auf den Ernstfall vorbereitet und kann der Gefahr besser begegnen. Grundsätzlich gilt: Ein Brand fängt immer ganz klein an und lässt sich in dieser Phase fast immer mit einem Feuerlöscher erfolgreich bekämpfen.

Richtiger Umgang mit dem Feuerlöscher

Der richtige Umgang mit einem Feuerlöscher ist denkbar einfach: Zuerst die Sicherung ziehen, dann den Schlagknopf drücken und mit kurzen gezielten Stößen den Löschstrahl auf den Brandherd richten. Dabei immer genügend Abstand zu den Flammen halten und nicht gegen die Windrichtung löschen. Selbstverständlich sollte auch dann, wenn das Feuer gelöscht werden konnte, die Feuerwehr benachrichtigt werden. Nur sie kann die Ursache des Brandes klären und somit ausschließen, dass es zu einem Wiederaufflammen des Brandherdes kommt.

Feuerlöscher alle zwei Jahre sachkundig prüfen lassen

Feuerlöscher, die zum Einsatz gekommen sind, sollten auf jeden Fall – also auch dann, wenn sie nur teilweise entleert wurden – umgehend von einem qualifizierten Brandschutz-Fachbetrieb neu aufgefüllt werden. Soweit dies in Folge eines Brandes geschieht, werden die Kosten dafür von der Hausratversicherung übernommen.

Qualifizierte Brandschutz-Fachbetriebe wie Graf Feuerschutz bieten – neben der sachkundigen Prüfung der Feuerlöscher, die regelmäßig, mindestens jedoch alle zwei Jahre durchgeführt werden sollte – eine kompetente Beratung bei der Auswahl der passenden Geräte und geben weitere Informationen zum technischen Brandschutz.

Sachkundige Prüfung durch den Fachbetrieb

Da die Wirkung der Lösch- und Treibmittel im Laufe der Zeit nachlässt, kann nur eine sachkundig durchgeführte Prüfung sicherstellen, dass das Gerät im Notfall auch voll funktionstüchtig ist.

Ein Blick auf die Prüfplakette zeigt sofort, ob man noch auf der sicheren Seite ist. Dort ist zu sehen, wann und von wem der Feuerlöscher zum letzten Mal sachkundig geprüft wurde. Falls dies mehr als zwei Jahre zurückliegt, sollten Sie uns benachrichtigen, um diese Prüfung nachzuholen.

Zur Prüfung wird der Behälter vom sachkundigen Mitarbeiter geöffnet. Er entnimmt das Löschmittel und untersucht es hinsichtlich Gewicht, Volumen und Beschaffenheit. Zudem findet eine Druckprüfung sowie die allgemeine Kontrolle des Behälters und der Dichtungen statt. Festgestellte Mängel werden von ihm vor Ort oder in der Fachwerkstatt sachkundig behoben. Bei Bedarf werden auch Leihgeräte zur Verfügung gestellt.

Ein Blick auf die Prüfplakette zeigt, ob Sie noch auf der sicheren Seite sind!

Falls der Feuerlöscher bisher noch nicht geprüft worden ist – beispielsweise deshalb, weil er im Baumarkt oder bei einem Discounter gekauft wurde – sollte ebenfalls ein qualifizierter Brandschutz-Fachbetrieb hinzugezogen werden. Er übernimmt nicht nur die sachkundige Prüfung, er hilft auch bei der Auswahl passender Geräte und gibt auf Wunsch eine Einweisung in deren Handhabung. Darüber hinaus werden die Feuerlöscher von ihm am richtigen Ort montiert und defekte oder überalterte Geräte fachgerecht entsorgt.