Sachverständigenprüfung für Sonderbauten

Für Sonderbauten (Hochhäuser, Krankenhäuser, usw.) gibt es die Technische Prüfverordnung Hessen (TPrüfVO Hessen) die eine Prüfung der haustechnischen Anlagen durch einen Sachverständigen vorschreibt.

Diese Prüfung wird max. alle 3 Jahre durchgeführt und ist mit der Sachkundigen-Wartung nicht gleichgestellt und vergleichbar!

Bei der TPrüfVO werden die haustechnischen Anlagen und Einrichtungen (§2) durch den zugelassenen Sachverständigen auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit hin geprüft.

Der Sachverständige muss bauaufsichtlich anerkannt sein und erstellt einen Bericht über die Prüfung.

Dieser Bericht muss bei einer Sonderbaukontrolle der Bauaufsichtsbehörde bzw. Gefahrenverhütungsschau der Feuerwehr vorgelegt werden.

Sollten Sie eine Prüfung nach der TPrüfVO nachweisen müssen (z.B. Auflage durch Sonderbaukontrolle der Bauaufsichtsbehörde) können wir Ihnen weiterhelfen.

Wir arbeiten auf diesem Gebiet mit den ortsansässigen TÜV-Stellen zusammen.

Die Sachverständige vom TÜV müssen personell und technisch durch unsere Wartungsmonteure unterstützt werden.

Möchten Sie ein unverbindliches Angebot oder haben Sie noch weitere Fragen, dann zögern Sie bitte nicht und nutzen Sie das Kontaktformular.


Wichtige Links:

Hessenrecht Rechts- und Verwaltungsvorschriften
Verordnung über die Prüfung von haustechnischen Anlagen und Einrichtungen
in Gebäuden
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Ingeniuerkammer Hessen
zugelassene Prüfsachverständige nach HPPVO
(hier bitte das Fachgebiet auswählen!)
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