Bedarfsermittlung Brandschutzbeauftragter

Brandschutzbeauftragte können grundsätzlich in jedem Betrieb oder jeder Einrichtung beauftragt werden. In Betrieben mit erhöhter Brandgefahr oder aufgrund anderer gesetzlicher Forderungen können Brandschutzbeauftragte notwendig sein.

 

Externe Brandschutzbeauftragte

Der Brandschutzbeauftragte kann extern beauftragt werden. Dabei sind einige Grundregeln einzuhalten. Bei der Beauftragung eines nicht dem Betrieb zugehörigen „externen Brandschutzbeauftragten“ ist die Einbindung in die interne Sicherheitsorganisation sicherzustellen.

Wird ein Brandschutzbeauftragter gesetzlich oder gemäß behördlicher Aufgaben zwingend vorgeschrieben, ist gegebenenfalls die Mitteilung an die zuständige Behörde (Bauaufsicht, Branddirektion, usw.) zur Beauftragung eines externen Brandschutzbeauftragten erforderlich.

 

Qualifikation

Unser Mitarbeiter Herr Daniel Zepf besitzt die Qualifikation nach
vfdb 12-09/01:2009-03 als Brandschutzbeauftragter eingesetzt zu werden.

Herr Zepf hat durch seine langjährige aktive Mitgliedschaft in einer freiwilligen Feuerwehr weitere Lehrgänge im Bereich des Vorbeugenden Brandschutzes an der hessischen Landesfeuerwehrschule besucht.

 

Aufgaben des Brandschutzbeauftragten

Der Brandschutzbeauftragte hat den für den Brandschutz Verantwortlichen eines Betriebes (Arbeitgeber/Unternehmer, Betriebsleiter, Behördenleiter) in allen Fragen des Brandschutzes zu beraten und zu unterstützen. Er ist der zentrale Ansprechpartner für alle Brandschutzfragen im Betrieb.

Die Beratungs- und Unterstützungstätigkeit sieht beispielhaft wie folgt aus:

 

 

  1. Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung ( Teile A,B und C)
  2. Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  3. Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
  4. Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  5. Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen.
  6. Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen.
  7. Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen.
  8. Mitwirken bei Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen.
  9. Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
  10. Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
  11. Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne, usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken.
  12. Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen
  13. Teilnehmen an behördlichen Gefahrenverhütungsschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
  14. Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen.
  15. Aus- und Fortbilden von Beschäftigten in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen und von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall (Brandschutzhelfer).
  16. Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
  17. Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen, usw.
  18. Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
  19.  Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
  20. Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  21. Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden.
  22. Mitwirken bei ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Ausserbetriebsetzung von Brandschutztechnischen Einrichtungen
  23. Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Berufsgenossenschaften, den Gewerbeaufsichtsämtern, usw.
  24. Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen.
  25. Dokumentieren aller Tätigkeiten im Brandschutz

 

 

 

Wir würden uns sehr freuen, wenn wir die Aufgabe des externen Brandschutzbeauftragen für Sie ausführen dürfen und stehen für Ihre Anfragen gerne zur Verfügung.